Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel der barrierefreie Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches)
Strauß Duschen aus Glas hat sich auf seniorengerechte Duschsanierungen spezialisiert und hilft gerne bei der Antragsstellung des Zuschusses durch die Pflegekasse. In der Regel genügt das Einreichen eines Angebotes des seniorengerechten Duschumbaus vor Renovierungsbeginn und nach Fertigstellung das Übersenden der Rechnung.
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